Ohne Visum braucht man Schlepper

Linksruck sprach mit Theda Kröger, Juristin und Koordinatorin bei Kobra e.V., einer Beratungsorganisation für Zwangsprostituierte in Hannover.

Die CDU behauptet, die häufigere Vergabe von Visa begünstige massenhaft Schwarzarbeit, Menschenhandel und Prostitution, und fordert härtere Prüfung von Ausländern und Grenzkontrollen. Was halten Sie davon?

Theda Kröger: Unsere Erfahrung ist genau das Gegenteil: Je leichter es ist, legal und selbst bestimmt einzureisen, desto weniger wird Menschenhandel begünstigt, weil es dann nicht notwendig ist, sich an Schleuser zu wenden, um über die Grenze zu kommen. Erst durch die Abhängigkeit von Schleusern entsteht Erpressbarkeit, die Menschenhandel fördert.

Im „Lagebild Menschenhandel“ warnt das BKA, die Polizei könne durch die Erweiterung der EU eine Frau aus den neuen Mitgliedsländern nicht mehr wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz festnehmen. Dadurch könne nicht mehr ermittelt werden, ob sie Opfer von Menschenhändlern sei.

Von Zwangsprostitution betroffen sind oft Frauen aus visumspflichtigen Ländern, die keine Arbeitserlaubnis haben. Wenn sie als Prostituierte arbeiten, verstoßen sie gegen das Aufenthaltsrecht.
Die Frauen haben deshalb häufig Angst vor der Polizei. Die Identifizierung der Opfer ist daher in der Tat problematisch. Unsere Erfahrung ist aber, dass die Opfer sich der Polizei gegenüber erst recht nicht anvertrauen, wenn sie von dieser als erstes als Beschuldigte wegen des ausländerrechtlichen Verstoßes behandelt werden. Genau dies ist es nämlich, was die Täter ihnen prophezeien und womit sie ihnen drohen. Wir treffen die Frauen daher nicht selten in der Abschiebehaft.

Das BKA gibt an, der Staat habe 2003 durch 19 von 431 Ermittlungsverfahren rund 2,4 Millionen Euro von den Gewinnen der Täter aus der Versklavung von Frauen „abgeschöpft“. Wie viel davon bekommen die betroffenen Frauen?

Wenn die Täter in einem Strafverfahren verurteilt worden sind, kann es sein, dass die Frauen eine Entschädigung erhalten. Sofern sie als Zeugin ausgesagt haben. Hier handelt es sich meist um Summen um die 1000 Euro.
Mit dem seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz können die Frauen zudem ihren Lohn einklagen. Die meisten kommen nicht so weit.
Die Strafverfahren dauern ein bis zwei Jahre und sind für die Frauen hochgradig belastend: Die Frauen sind häufig so genannten Konfliktverteidigern ausgeliefert. Hinzu kommt die Scham – vor sich selbst, vor ihren Angehörigen, vor den Richtern und Anwälten – und die ständige Angst, was mit ihnen und ihren Kinder passiert.
Die Frauen sind meist in Frauenschutzhäusern untergebracht, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also weniger als Sozialhilfe. Wenn sie eine Familie ernähren müssen, sehen sich manche gezwungen, wieder – diesmal auf eigene Faust – als Prostituierte zu arbeiten. Es gelingt ihnen kaum, sich zu stabilisieren.
Die Frauen dürfen während des Verfahrens in Deutschland bleiben. Danach müssen sie in der Regel ausreisen.
Theoretisch ist es möglich, einen Daueraufenthalt zu bekommen. Dies lässt sich jedoch meist nur durchsetzen, wenn eine Frau nachweisen kann, dass sie in ihrem Heimatland gefährdet ist. Das ist schwer zu belegen. So hängt viel vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Ausländerstelle ab.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.