Asozialgericht

Wenn ein Arbeitsloser eine neue Brille hat, muss er auch genauer auf sein Geld schauen, meint das Sozialgericht Münster. Der Anlass: Ein Erwerbsloser hatte 100 Euro privat für eine Sehhilfe gezahlt, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen wollte.

Beim Sozialgericht klagte er auf Kostenübernahme. Denn nach Abzug der Kosten für die Brille sind ihm nur 245 Euro für den Monat geblieben. Der Richter lehnte die Klage ab und sagte, das müsse zum Leben reichen.

Die asoziale Botschaft aus Münster ist: Das Gesetz steht nicht auf Seiten der Armen, wenn wegen Hartz IV einmalige Hilfen für Bedürftige gestrichen werden, die früher von der Sozialhilfe gedeckt waren. Wozu auch? Es gibt doch karitative Einrichtungen für Arme mit Suppenküche und Kleiderkammer. Die können auch gespendete Brillen oder dritte Zähne verteilen. Das spart dem Staat viel Geld.

Bei den Reichen ist Justitia allerdings nicht so knauserig. Ein Beispiel: Ex-Mannesmann-Boss Manfred Esser trägt ebenfalls eine Brille. Auch er stand vor Gericht – allerdings als Angeklagter wegen Veruntreuung. Esser hatte rund 30 Millionen Euro als „Abfindung“ kassiert. Dafür fädelte er einen schmutzigen Deal ein, damit der Vodafone-Konzern die Mannesmann-Mobilfunksparte schlucken konnte. Dem Staat sind dadurch 20 Milliarden Euro Steuern durch die Lappen gegangen.

Die Richter urteilten, dass sei legal. Die Abfindung durfte Esser behalten. Wenn er eine neue Brille braucht, kann er sich von den Millionen ein ganzes Optikgeschäft kaufen.

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